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KFZ-Klinik Weiss

Windschutzscheiben – reparatur

Steinschlagreparatur

Unter folgenden Voraussetzungen muss es nicht immer eine neue Windschutzscheibe sein:

  • eine Reparatur sollte sofort nach Schadenseintritt ausgeführt werden
  • nur Schäden an der Außenseite der Scheibe dürfen repariert werden
  • die Folie der Verbundglasscheibe darf keine Verletzungen aufweisen
  • der Krater der Einschalgstelle darf einen Durchmesser von 5mm nicht überschreiten
  • von der Einschlagstelle ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50 mm sein – sie dürfen nicht am Scheibenrand enden

In der Regel übernimmt Ihre Kasko-Versicherung die Kosten einer Reparatur (auch bei einer vorhandenen Selbstbeteiligung) – Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung!

 


 

Neuverglasung

Muss es dann doch einmal eine neue Scheibe sein, bieten wir Ihnen auch hier ein umfangreiches Service:

  • Autoglas rund um Sonderscheiben
  • Einbau in ca.1-4 Stunden 
  • Direktabrechnung mit Versicherung
  • unverbindliche Beratung