Steinschlagreparatur
Unter folgenden Voraussetzungen muss es nicht immer eine neue Windschutzscheibe sein:
- eine Reparatur sollte sofort nach Schadenseintritt ausgeführt werden
- nur Schäden an der Außenseite der Scheibe dürfen repariert werden
- die Folie der Verbundglasscheibe darf keine Verletzungen aufweisen
- der Krater der Einschalgstelle darf einen Durchmesser von 5mm nicht überschreiten
- von der Einschlagstelle ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50 mm sein – sie dürfen nicht am Scheibenrand enden
In der Regel übernimmt Ihre Kasko-Versicherung die Kosten einer Reparatur (auch bei einer vorhandenen Selbstbeteiligung) – Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung!
Neuverglasung
Muss es dann doch einmal eine neue Scheibe sein, bieten wir Ihnen auch hier ein umfangreiches Service:
- Autoglas rund um Sonderscheiben
- Einbau in ca.1-4 Stunden
- Direktabrechnung mit Versicherung
- unverbindliche Beratung